Staatlich anerkannter Palliativ Fachpfleger/in nach der WPO Hessen 200 Std.
Staatlich anerkannter Palliativ Fachpfleger/in nach der WPO Hessen 200 Std.
Menschen, die an einer nicht heilbaren Erkrankung leiden, sind oft unzähligen Begleiterscheinungen wie Schmerzen, Atemnot und Übelkeit auch teilweise Verwirrtheit ausgesetzt. Die Lebensqualität dieser Menschen kann außerdem durch psychische, soziale und spirituelle Sorgen beeinträchtigt werden. Viele dieser Menschen wünschen, in der häuslichen, zumindest aber in gewohnter Umgebung zu sterben. Sie möchten nicht allein gelassen werden und nicht unter Schmerzen leiden müssen. Es ist ein anerkanntes gesellschaftliches Ziel, diesen Wünschen nachzukommen, den schwer kranken Menschen einen würdigen Lebensraum zu schaffen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen.
Hierzu leisten die neuen Konzepte, der Palliativen Versorgung und Erfahrungen der letzten Jahre in der Palliativmedizin und durch palliative Versorgung einen großen Beitrag. Die weitergebildeten Fachpflegerinnen und Fachpfleger für Palliative Versorgung sollen den Menschen ermöglichen, bis zum Tode in der vertrauten Umgebung betreut zu werden. Der neue Leistungsanspruch steht diesen Menschen mit einer begrenzen Lebenserwartung zu, die einen besonderen Versorgungsbedarf aufweisen. Sie werden in den bestehenden Strukturen, insbesondere durch Vertragsärzte, Pflegedienste und stationäre Einrichtungen, palliativmedizinisch und pallitivpflegerisch versorgt und betreut.
Ziel der Maßnahme
Ziel der Weiterbildungsmaßnahme ist, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach dem Abschluss ihrer Weiterbildung befähigt sind, Schwerkranke und sterbende Menschen in ihrer spezifischen Situation mit ihrem spezifischen Lebensumfeld unter Einbeziehung ihrer Bezugspersonen fachkundig, individuell und einfühlsam unterstützend zu begleiten und zu pflegen. Die Absolventen des Weiterbildungslehrgangs verfügen über die fachlichen Expertise Menschen und deren Angehörige in allen Settings der: ambulanten/ stationären Pflege, im Krankenhaus, Hospiz oder den Palliativen Bereichen zu betreuen und zu begleiten. Die Palliativ – und Hospizversorgung hat im Bereich des Gesundheitssystem in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung erlebt und zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es stehen bisher nicht in allen Settings ausreichend qualifizierte Pflegekräfte, die in der Palliative Care weitergebildet sind zur Verfügung.
Diese Weiterbildung möchte dem steigenden Bedarf der qualifizierten Pflegekräfte für Palliative Versorgung nachkommen. Hintergrund des steigenden Bedarfs ist zum einen der demographische Wandel unserer Gesellschaft und zum anderen, dass dieser Bereich eine große gesellschaftliche Unterstützung erfährt. Die Weiterbildung zur Fachkraft Palliative Versorgung knüpft die bereits erworbenen Kenntnisse der Pflegekräfte während ihrer Ausbildung an und erweitert diese, um spezielle Themenbereiche am Lebensende. Die Palliative Versorgung (Palliativ Care) stellt hierbei nicht nur einen pflegerischen Ansatz dar, sondern beinhaltet eine interdisziplinäre Versorgung der Betroffenen und ihrer Angehörigen, durch den Einbezug anderer Berufsgruppen und ehrenamtlichen Helfern.
Die Versorgung und Begleitung der Angehörigen am Lebensende bedeutet für Pflegefachkräfte ein hohes Maß an professionellen Kompetenzen und Wissen. Alle pflegerischen Handlungen richten orientiert an den psychischen und spirituellen Wünschen und Bedürfnissen des Betroffenen aus. Die Weiterbildung zur Palliative Care soll Pflegekräfte Inhalte vermitteln, die in der WHO Definition für Palliativ Care aufgeführt sind, um ein ganzheitliches Betreuungskonzept anzubieten. Es stehen unter anderem die Linderung von Symptomen und die Akzeptanz des Sterbens als Bestandteil des Lebens im Vordergrund.
Module Rahmenplan | Inhalte | Std. insges. | Std Präsenz vor Ort |
Fachmodul Palliative Versorgung (FMP) | 200 | 200 | |
Fachmodul Palliative Versorgung (Palliative Care) (FMP) | FMP 1 Grundlagen der Palliativen Versorgung (Palliative Care) und Hospizarbeit | 200 | 200 |
Berufspraktische Anteile | 80 Stunden , davon 10% unter qualifizierter Praxisanleitung | 80 | |
280 | 200 |
Modulprüfung
Das Modul schließt mit einer Prüfungsleistung ab. Die Modulprüfung ist eine nichtstaatliche Prüfung und wird vom MainInstitut durchgeführt. Eine Modulprüfung findet in einer schriftlichen Form als Aufsichtsarbeit von 90 Minuten Dauer statt.
staatliche Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsdauer für einen Prüfling beträgt mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. Die Prüfung wird von Mitgliedern, bestehend aus: einer von der zuständigen Behörde beauftragten fachkundigen Person als vorsitzendes Mitglied und je zwei Lehrkräfte aus dem Bereich des Fachmoduls. Der Prüfling erhält 60 Minuten vor Beginn der Prüfung die Prüfungsaufgabe zur Vorbereitung.
Berufspraktische Anteile
Die berufspraktischen Anteile umfassen 80 Stunden und werden berufsbegleitend entweder im Hospizbereich in ambulanten- und stationären Palliativpflege absolviert. Zur Sicherstellung des Ziels der Weiterbildung sind mindestens 10 von Hundert der berufspraktischen Stunden in Form einer qualifizierten Praxisanleitung durch geeignete Personen mit ähnlicher oder höher eingestufter Qualifizierung und Berufserfahrung durchzuführen.
Zielgruppe / Zugangsvorraussetzungen
Die Zielgruppe der Weiterbildungsmaßnahme sind die folgenden bundesrechtlich sowie nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Hessen) geregelten Gesundheitsfachberufe mit mindestens dreijähriger Ausbildung. Die Verordnung (WPO Pflege) regelt die Weiterbildungen in der Pflege und den Gesundheitsberufen für Personen, die eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach §1 Abs. 1 Nr.1 des KrPflG
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen nach §1 Abs. 1 Nr. 2 des KrPflG
- Altenpfleger/innen nach §1 des Altenpflegegesetzes
- Hebammen/Entbindungspfleger nach § 3 des Hebammengesetzes
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
- Anästhesietechnische/r Assistent/in nach § 1 Abs. 1 des ATA-OTA-G
- Operationstechnische/r Assistent/in u § 2 Abs. 1 des ATA-OTA-G
Kursdauer
- 5 Monate berufsbegleitend
Gebühren
- Kursgebühren: 1850,00 EUR
- Modulprüfungsgebühr: 50,00 EUR
- staatliche Abschlussprüfungsgebühr (wird vom Regierungspräsidium separat erhoben)
- Gesamtkosten: 1.900,00 EUR
Diese Weiterbildung ist förderungsfähig