Staatlich anerkannte/r Praxisanleiter/in 300 Stunden nach WPO Hessen

Staatlich anerkannte/r Praxisanleiter/in 300 Stunden nach WPO Hessen

Im Rahmen der Neuordnung der Ausbildung sind konkrete berufspädagogische Anforderungen vorgeschrieben worden. Die Weiterbildung befähigt dazu, Auszubildende systematisch, kompetenzorientiert und qualifizier anzuleiten. Die Praxisanleiter/innen müssen die Auszubildenden auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes an die beruflichen Aufgaben heranführen und fördern. Zugleich müssen sie berücksichtigen, dass sich die Auszubildenden in der Zeit ihrer Ausbildung fachlich und persönlich weiterentwickeln und zunehmend eigenständiger werden. Die Absolventen sind in der Lage, den praktischen Ausbildungsprozess auf Grundlage des jeweiligen Ausbildungsplans zu planen, zu koordinieren, zu gestalten, zu dokumentieren und zu evaluieren. Sie benoten die Praxiseinsätze und nehmen die staatlichen Prüfungen ab.

Da die Praxisanleitung häufig an einer durch Konflikte belastenden Schnittstelle steht, ist es wichtig, dass geschulte Personen diese Aufgabe übernehmen. Abgeleitet aus den Gesprächen der Praxisanleitung werden insbesondere die nachfolgend genannten persönlichen Voraussetzungen empfohlen.

Persönliche Voraussetzungen zum Praxisanleiter /in

  • Sehr gutes Fachwissen
  • Bereitschaft und Interesse an der beruflichen Weiterentwicklung / Fortbildung, da sich Praxisanleiter/in ständig fortbilden und offen für Neues sein müssen
  • Soziale und kommunikative Kompetenz, wie beispielsweise Geduld, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungsvermögen, Zuhören können, sich mitteilen können und ein konstruktiver Umgang mit Kritik
  • Pädagogische Fähigkeiten und möglichst bereits Erfahrung in der Anleitung, z. B. durch die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Freude und Interesse an der Praxisanleitung
  • Ein hohes Maß an Selbstreflexion, da Praxisanleiter/in ihre Tätigkeit oft kritisch hinterfragen müssen

Aufgabenbereiche

Die Hauptaufgabe der Praxisanleiter/innen ist die Anleitung der Schüler/Innen für den Beruf Pflegefachmanns*frau in der ausbildenden Einrichtung auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes. Sie müssen die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranführen und in Kontakt mit der Pflegeschule stehen.

Die Fähigkeit zur Praxisanleitung ist in der Regel durch eine berufspädagogische Fort- oder Weiterbildung nachzuweisen, sowie die Teilnahme an der jährlichen berufspädagogischen Fortbildung. Aus diesen Anforderungen leitet sich für die Praxisanleitung folgendes Aufgabenspektrum ab :

Einführung in das jeweilige Berufsfeld konkreter Pflegepraxis:

  • Integration von theoretischen Ausbildungsinhalten in die praktische Tätigkeit
  • Hilfe zur Entwicklung personen- und prozessorientiert gestalteter Pflege
  • Auf Grundlage des Ausbildungsplans zu planen, zu koordinieren, zu gestalten, zu dokumentieren und zu evaluieren.
  • Begleitung individueller Lernerfahrungen der Lernenden
  • Teilnahme an ausbildungsrelevanter Regelkommunikation
  • Benotung der Praxiseinsätze und Abnahme der staatlichen Prüfungen

Ziel der Maßnahme

Ziel der Weiterbildungsmaßnahme ist, dass die Teilnehmenden nach Abschluss ihrer Weiterbildung für unterschiedliche Zielgruppen innerhalb des Gesundheitswesens individuelle praxisinhaltliche Lernbedarfe feststellen, strukturierte Lern- und Anleitungsprozesse steuern und Lernerfolge evaluieren können. Zudem sind sie in der Lage im Rahmen der individuellen Anleitung und Beratung zu Förderung der fachlichen Kompetenz und deren Umsetzung tätig zu werden. Die Absolventen des Weiterbildungslehrgangs verfügen neben der fachlichen über eine berufspädagogische Expertise die sie mit einem eigenen fachwissenschaftlichen Schwerpunkt setzen können: Ambulante Pflege, stationäre Langzeitpflege und Akutpflege bzw. pädiatrische Pflege. Altenpfleger/innen

Inhalte

Grundmodul 2: Kommunikation, Anleitung und Beratung  (60 Unterrichtsstunden / 60 Stunden Präsenz vor Ort)
2.1 Beziehung gestalten, Kommunikation und Konfliktbewältigung unter Berücksichtigung von gender-, kultur- und sprachförderlichen Vorgehensweisen
2.2 Information, Anleitung, Schulung und Beratung unter Berücksichtigung von gender-, kultur- und sprachförderlichen Vorgehensweisen

Fachmodul 1: Lernende in der Pflege anleiten FLA  (150 Unterrichtsstunden / 150 Stunden Präsenz vor Ort)
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entwickeln ein beruflich-pädagogisches Selbstverständnis als Praxisanleiterin bzw. Praxisanleiter und

  • FLA 1 Pädagogische Grundlagen
  • FLA 2 Theorie/Praxistransfer sowie Lernortkooperationen gestalten
  • FLA 3 Beurteilen und Benoten
  • FLA 4 Rechtliche Rahmenbedingungen / Ethik und Berufspolitik
  • FLA 5 Ethisch reflektiert und integrativ handeln

Fachmodul: Lernende bei der Anwendung wissenschaftlicher Instrumente und theoretischer Konzepte in der Praxis anleiten FWT (60 Unterrichtsstunden / 60 Stunden Präsenz vor Ort)

  • FWT 1 Wissenschaftliche Instrumente in der Praxis anwenden und umsetzen
  • FWT 2 Theoretische Konzepte in der Praxis
  • FWT 3 Qualitätsmanagement

Berufspraktische Anteile (30 Unterrichtsstunden / 0 Stunden Präsenz vor Ort)

  • 30 Stunden, davon 10% unter qualifizierter Praxisanleitung

Modulprüfung / Klausuren

Die Modulprüfungen werden in Form einer schriftlichen Prüfung (Klausur) als Aufsichtsarbeit von 90 Minuten Dauer durchgeführt. Klausuren dienen der Darstellung erarbeiteter und vernetzter Wissensbestände im Hinblick auf das geleistete Modul. In ihnen soll das themenbezogene Wissen hinsichtlich der Bearbeitung von konkreten Aufgabenstellungen angewendet und ggf. interpretiert werden. Klausuren als Modulprüfungen sollen den Arbeitsumfang von 90 Minuten nicht unterschreiten. Klausuren können vertiefende Wissens- oder Kompetenzfragen enthalten. Ausschließlich nach dem Multiple-Choice-Verfahren aufgebaute Klausuren werden ausgeschlossen.

Durchführung der staatlichen Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsdauer für einen Prüfling beträgt mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. Die Prüfung wird von Mitgliedern, bestehend aus: einer von der zuständigen Behörde beauftragten fachkundigen Person als vorsitzendes Mitglied und je einer Lehrkraft aus dem Bereich der Grundmodule und dem Bereich der Fachmodule.

Der Prüfling erhält 60 Minuten vor Beginn der Prüfung die Prüfungsaufgabe zur Vorbereitung.

Berufspraktische Anteile

Praxisanleiterin und Praxisanleiter im Gesundheitswesen benötigen neben umfassendem Fachwissen, einschließlich der Bezugswissenschaften, ein fundiertes Wissen zu pädagogischen und didaktischen Theorien. Um die Verzahnung der Theorie, der Wissenschaft und der berufspädagogischen Praxis zu gewährleisten, beinhaltet die Weiterbildungsmaßnahme zudem einen berufspraktischen Anteil von 30 Stunden welches in einem zukünftigen beruflichen Handlungsfeld des Teilnehmers zu absolvieren ist. Zur weiteren Sicherstellung des Ziels der Weiterbildungsmaßnahme ist eine qualifizierte Praxisanleitung mind. 10 von Hundert der berufspraktischen Stunden in Form einer qualifizierten Anleitung durch geeignete Personen mit ähnlicher oder höher eingestuften Qualifizierung durchzuführen.

Zielgruppe / Zugangsvorraussetzungen

Die Zielgruppe der Weiterbildungsmaßnahme sind die folgenden bundesrechtlich sowie nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Hessen) geregelten Gesundheitsfachberufe mit mindestens dreijähriger Ausbildung. Die Verordnung (WPO Pflege) regelt die Weiterbildungen in der Pflege und den Gesundheitsberufen für Personen, die eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach §1 Abs. 1 Nr.1 des KrPflG
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen nach §1 Abs. 1 Nr. 2 des KrPflG
  • Altenpfleger/innen nach §1 des Altenpflegegesetzes
  • Hebammen/Entbindungspfleger nach § 3 des Hebammengesetzes
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes
  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  • Anästhesietechnische/r Assistent/in nach § 1 Abs. 1 des ATA-OTA-G
  • Operationstechnische/r Assistent/in u § 2 Abs. 1 des ATA-OTA-G

Kursdauer

  • 6 Monate berufsbegleitend

    Gebühren

    • Kursgebühren: 1.900 EUR
      • Grundmodul 2: 422,20 EUR
      • Fachmodul FLA: 1.056 EUR
      • Fachmodul FWT: 422 EUR
      • Modulprüfungsgebühr: 150,00 EUR
      • staatliche Abschlussprüfungsgebühr (wird vom Regierungspräsidium separat erhoben)
    • Gesamtkosten: 2.050 EUR 

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